«Informationen zur neuen Bauordnung NRW

Brandschutzkonzepte für das Genehmigungsverfahren

Die zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bauordnung NRW 2018 (BauO NRW 2018) macht es unter anderem erforderlich, dass die Bescheinigungen der staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz (und auch die aller anderen Fachbereiche) an das neue Gesetz anzupassen sind.

Zukünftig ist es zwingend erforderlich, dass der Sachverständige schriftlich erklärt, dass er mit der stichprobenhaften Kontrolle beauftragt worden ist. Das heißt, dass wir die Bescheinigungen über die stichprobenhafte Kontrolle nur ausstellen dürfen, wenn wir diese stichprobenhaften Kontrollen während der Bauausführung auch tatsächlich auf der Baustelle durchgeführt haben! Eine Ausstellung einer solchen Bescheinigung, etwa auf Grund von Lieferscheinen oder Berichten bauausführender Firmen, ist ohne diese baubegleitenden Kontrollen nicht zulässig!